Fort- und Weiterbildung Tierärzte
7. Oberschwäbischer Rindertag: „Kuhmilch oder Hafermilch?“
Zukunftsfähige Rinderhaltung - der Spagat zwischen Umweltfreundlichkeit, Tierwohl, Verbraucheransprüchen und Wirtschaftlichkeit
Zeitraum: 24.03.2022, 10:00 - 16:00 Uhr
Teilnehmerkreis: Tierärzte, vet.-med. Studierende, Landwirte (bis zu 120 Pers. vor Ort)
Tagungsort: Auktionshalle Bad Waldsee, Hopfenweiler 12, 88339, Bad Waldsee;
eine Online-Teilnahme ist ebenfalls möglich
Teilnahmegebühr: 50 € vor Ort (incl. Verpflegung), 30 € online
Anerkennung: 5 ATF-Stunden
Programm
10:00 – 10:30 Uhr: Dr. Laura Kellermann (LGL Bayern)
Vorstellung ausgewählter Inhalte aus der "PraeRi-Studie"
10:30 – 12:00 Uhr: Prof. Dr. Dr. habil. Wilhelm Windisch (TU München)
Das Rind, die "Klimasau" - wie viel Wahrheit steckt dahinter und wie können wir die Diskussion beeinflussen? Und warum brauchen wir die Rinderhaltung unbedingt für die Lebensmittelproduktion der Zukunft?
12:00 – 12:30 Uhr: Fragen an die Referenten & Diskussion
12:30 – 13:30 Uhr: Mittagspause
13:30 -14:40 Uhr: Prof. Dr. Barbara Benz (FH Nürtingen)
Umbau bestehender Stallungen zur Verbesserung von Tierwohl und Emissionsschutz
14:40 – 15:10 Uhr: Marcel Renz (Landwirt, Milcherzeugergemeinschaft EMBA)
Vorstellung der Milcherzeugergemeinschaft EMBA und des Projektes „EIP-Milchviehkälber: Wertschöpfung durch Wertschätzung“ (regionale und tiergerechte Milchviehkälberaufzucht, Mast und Fleischvermarktung)
15:10 – 15:40 Uhr: Christine Bajohr (Landwirtin, KUHproKLIMA)
Benötigt die Kuh zukünftig eine neue Rolle? Denkanstöße für neue Perspektiven in der Rinderhaltung
15:40 - 16:00 Uhr: Fragen an die Referenten & Diskussion
Anmeldung:
unter info@rinderpraktiker-nospam.de bis spätestens 20.03.2022
Bezahlung: per Überweisung an KSK Sigmaringen, IBAN: DE30 6535 1050 0000 0324 01, BIC: SOLADES1SIG oder bar an der Tageskasse
Zusatzbezeichnung Bestandsbetreuung Rind
Anlage zu § 2 Abs. 4 Weiterbildungsordnung
Voraussetzungen für die Zuerkennung der
I. Zusatzbezeichnung Tierärztliche Bestandsbetreuung und
Qualitätssicherung im Erzeugerbetrieb – Rind
II. Aufgabenbereich
Die „Tierärztliche Bestandsbetreuung und Qualitätssicherung im Erzeugerbetrieb“befasst sich mit der integrierten tierärztlichen Betreuung von lebensmittelproduzierenden, tierhaltenden Betrieben. Sie dient vor allem der Sicherung von Prozess- und Produktqualität auf Erzeugerbetriebsebene, wobei die Prozessqualität Aspekte der Ökonomie, der Tiergesundheit und des Tierschutzes wie auch des Verbraucherschutzes und der Umweltverträglichkeit der Produktion beinhaltet. Im Wesentlichen kommen die fachlichen Inhalte der Tierärztlichen Bestandsbetreuung ergänzt durch Aspekte des Umweltmanagements zur Anwendung.
III. Weiterbildungszeit 2 Jahre
IV. Weiterbildungsgang
1. Nachweis der Betreuung von mindestens einem Rinderbestand (Milch/Fleisch) für einen Zeitraum von mindestens 2 Jahren durch Vorlage einer geeigneten Dokumentation.
2. Nachweis der Teilnahme an mindestens 60 ATF-anerkannten Fortbildungsstunden innerhalb der letzten 3 Jahre. Fortbildungsveranstaltungen, die für die Erlangung der Zusatzbezeichnung anerkannt werden sollen, müssen den Inhalten nach auf tierärztliche Bestandsbetreuung (production medicine) und/oder Qualitätssicherung/Qualitätsmanagement und/oder Umweltmanagement ausgerichtet sein.
V. Wissensstoff
1. Grundlegende Kenntnisse der tierärztlichen Bestandsbetreuung.
2. Grundlegende Kenntnisse bzgl. folgender Schwerpunktthemen:
− Milchqualität – Melktechnik - Melkhygiene etc.
− Mastitis – Bestandssanierungsverfahren - Eutergesundheitsüberwachung
− Herdenfruchtbarkeit - Reproduktion
− Jungviehaufzucht
− Epidemiologie
− Ethologie. - Tierschutz
− Tierhaltung (Tierkomfort, Stallhygiene, Stallluft, Technopathien etc.)
− Fütterung u. Leistung
− Infektions- und Invasionsprophylaxe, Sanierungsverfahren
− EDV für Tierärzte
− Tierärztliches Controlling (Prozess- und Produktqualität)
− Landwirtschaftliche Betriebswirtschaft (Kosten-/Erlösfaktoren, KNA, KMS)
− Qualitätssicherung – Qualitätsmanagement - Eigenkontrollsysteme
− (allg., DIN/ISO 9000 ff., HACCP etc.)
− Gefahren für den Menschen durch Lebensmittel tierischer Herkunft
− Qualitätssicherung in der tierärztlichen Praxis
− Klauengesundheit
− Umweltmanagement (EN 14000 u.a.)
3. Rechtliche Vorschriften insb. im Bereich Tierseuchen, Tierschutz, Arzneimitte lund Futtermittel
VI. Fachgespräch
Die Zuerkennung der Zusatzbezeichnung setzt ein erfolgreich absolviertes Fachgespräch voraus.
VII. Weiterbildungsstätten
Gemäß § 35 Kammergesetz zugelassen bzw. ermächtigt
1. Tierärztliche Praxis, Klinik oder Tiergesundheitsdienst mit umfangreichem Anteil an Rinderbeständen.
2. Fachspezifische Institute und Kliniken der tierärztlichen Bildungsstätten.
3. Andere Einrichtungen des In- und Auslandes mit vergleichbarem Arbeitsgebiet.
VIII. Übergangsbestimmungen
Wer zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Änderung der Weiterbildungsordnung eine mindestens dreijährige Tätigkeit in der tierärztlichen Bestandsbetreuung bei Rindern oder eine entsprechende zweijährige Tätigkeit in der tierärztlichen Bestandsbetreuung und die Teilnahme an mindestens 60 ATF-anerkannten Fortbildungsstunden (s. Abschnitt IV Nr. 2) innerhalb der letzten drei Jahre durch
Vorlage entsprechender Dokumentationen nachweist, oder Fachtierarzt für Rinder ist, kann wenn der Antrag innerhalb von 18 Monaten nach Inkrafttreten gestellt wird, die Genehmigung zum Führen dieser Zusatzbezeichnung erhalten.